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Sozialversicherungs- freiheit bei Entgeltumwandlung bleibt!
Damit bleiben die Beiträge für Betriebsrenten über 2009 hinaus dauerhaft von Sozialabgaben befreit. Hierdurch wird die Betriebliche Altersversorgung stabilisiert und die Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt bestehen.
Nutzen Sie die attraktiven Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung speziell auf Ihr Unternehmen optimiert!
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